Pressemitteilung

 

Leipzig, 27. April 2016. In Deutschland boomt der Verkauf der kleinen, ferngesteuerten Fluggeräte. Drohnen sind so beliebt wie nie. Kein Wunder, können sie doch nach kurzer Übungsphase ganz einfach und bequem gesteuert werden, auch von Fluganfängern. Trotzdem sollten sich Hobbypiloten rechtlich und versicherungstechnisch informieren, was erlaubt ist und was nicht. Denn Drohnen können beispielsweise den Flugverkehr beträchtlich stören oder auch mit unerlaubten Filmaufnahmen die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verletzen.

 

Dennie Liemen, Versicherungsexperte von Versicherungscheck24.de, beantwortet die wichtigsten Fragen:

 

Brauche ich als Drohnenkapitän eine spezielle Versicherung?

 

Ja, denn seit dem Jahr 2005 besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte. Zwar gelten Drohnen, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden, auch als Spielzeug, aber nicht bei jeder Versicherung. Bevor man seine Drohne also das erste Mal einsetzt, sollte man mit dem Berater seines Vertrauens klären, ob und welche Zusatzversicherung notwendig ist.

 

Brauche ich eine Flug- bzw. Aufstiegsgenehmigung?

 

Als Privatnutzer mit einer Drohne unter fünf Kilogramm braucht man keine Genehmigung. Für gewerbliche Nutzer, wie Kameramänner, die Geräte steuern, die mehr als fünf Kilogramm auf die Waage bringen, bedarf es einer sogenannten Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.  Diese wird entweder für Einzelflüge oder für einen befristeten Zeitraum erteilt und können mehrere hundert Euro kosten.

 

Kann ich mit meiner Drohne überall fliegen?

 

Nein, und jetzt wird es etwas kompliziert: Es gibt sogenannte Flugverbotszonen und diese sollten sie vorher genau kennen. Andernfalls drohen enorm hohe Bußgelder. Generell gilt ein Flugverbot im Umkreis von 1,5 Kilometern um die deutschen Flughäfen. Aber auch über Atomkraftwerken, Wohngebieten, Industrieanlagen und militärische Anlagen dürfen keine Privatdrohnen fliegen. Die Bestimmungen sind nicht einheitlich, denn jedes Bundesland hat gewisse Extraregelungen. Die Luftraumkarten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO zeigen den unkontrollierten Luftraum, in dem grundsätzlich geflogen werden darf. Am besten kommt man als Pilot, wenn man auf ausgewiesenen Modellflugplätzen seinem Hobby nachgeht. Zudem muss Sichtkontakt gegeben sein, also sollte die Drohne sicherheitshalber nicht höher als 100 Meter fliegen.

 

Darf ich mit meiner Drohne überall fotografieren oder filmen?

Nein, und hier wird es heikel. Wenn Drohnenpiloten unerlaubte Aufnahmen machen, verletzten sie nicht nur die Persönlichkeitsrechte, wie beim Filmen des Nachbarn. Auch Gebäude dürfen nicht so ohne weiteres abgelichtet werden, denn es droht die Urheberrechtsverletzung der Architekten. Behörden bestrafen dies mit der Zahlung von Ordnungsgeld an die betroffenen Personen.

 

Was plant der Gesetzgeber?

Durch den enormen Anstieg der Hobbypiloten will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Neuerungen einführen: Zum einen sollen Drohnen jeder Art, ob privater oder gewerblicher Gebrauch, kennzeichnungspflichtig sein. Bei Missbrauch soll somit sofort der Halter ermittelt werden können. Zum anderen sollen Drohnennutzer ihre Flugfähigkeiten in einem Test nachweisen, da gerade die leichten Drohnen auch gern von Minderjährigen gesteuert werden.

 

Über Dennie Liemen

Dennie Liemen blickt auf 20 Jahre Berufserfahrung in der Versicherungsbranche zurück und ist Vorstand der Beratungswerk24 AG. Diese ist Spezialist für die Entwicklung von e-Marketing Strategien und Content-Marketing. Aktuell umfasst das Portfolio zwölf Online-Versicherungsportale, unter anderem VersicherungsCheck24.de.

 

Über die beratungswerk24 AG

 

Die beratungswerk24 AG ist Spezialist für die Entwicklung von e-Marketing Strategien und Content-Marketing. Aktuell umfasst das Portfolio 12 Online-Versicherungsportale, unter anderem VersicherungsCheck24.de und Wechsel-PKV.de. Durch 20 Jahre Erfahrung gehört das Team der beratungswerk24 AG zu den erfahrensten Unternehmen am Markt.

Das Unternehmen wurde im November 2012 von Dennie Liemen und Andreas Bergler gegründet und gehört zum Netzwerk der HVP Hanse Vertriebspartner AG. Die beratungswerk24 AG hat ihren Hauptsitz in Leipzig und verfügt deutschlandweit über weitere Standorte.

Für weitere Informationen besuchen sie http://www.beratungswerk24.ag

 






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