– Nützliche Tipps für Steuer-Spätabgeber
– Arbeitszimmer, erwachsene Kinder, Krankenkosten anrechenbar

Köln, 12.10.2010 – Die ungemütlichen Wochenenden im Herbst nutzen zahlreiche Arbeitnehmer und Rentner, um die Steuererklärung für das vergangene Jahr 2009 beim Finanzamt nachzureichen. Das Internet-Portal steuerberaten.de präsentiert jetzt die zehn wichtigsten Fiskusklippen, die Steuerpflichtige umschiffen sollten. Von der heimischen Internet-Nutzung über die Textilreinigung bis zu Krankheitskosten – praktisch jeder Steuerbürger kann Geld gewinnen oder dem Staat schenken. Und auch die Unterschrift spielt eine wichtige Rolle.

Die Hitliste steht kostenlos und ohne Registrierung hier bereit:
http://www.steuerberaten.de/tag/steuererklaerung/top-10/

Arbeitnehmer sollen den Staat fordern

„Einer der größten Fehler ist es, überhaupt keine Steuererklärung abzugeben“, erklärt Ralf Müller von Baczko, Geschäftsführer von steuerberaten.de. „Denn wer nichts fordert, bekommt garantiert nichts zurück. Erfahrungsgemäß erhalten jedoch die allermeisten Arbeitnehmer Geld erstattet.“


Kranken- und Arbeitskosten richtig absetzen

Eine der guten Nachrichten des Jahres: Das Arbeitszimmer lässt sich wieder voll von der Steuer absetzen, wenn ein paar Feinheiten beachtet werden. Geld zurück gibt es auch für die doppelte Haushaltsführung vieler Wochenendpendler, für Arbeitsreisen sowie das Reinigen der Arbeitskleidung. Kosten für den heimischen PC und das Internet werden anteilig ebenfalls erstattet, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Nutzung bescheinigt.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sie können in der Steuererklärung Krankenkosten geltend machen. Das betrifft nicht nur die Ausgaben für die neue Brille, sondern auch Kosten, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstehen.

Aufpassen bei Einnahmen aus dem Ausland


Die Anlage „VL“ für die Arbeitnehmersparzulage sollte unbedingt jeder Betroffene einreichen, denn diese bringt Bares zurück bei wenig Aufwand. Zugleich sollten auch Sparzulagen für die Rente und Einnahmen aus dem Ausland in der Steuererklärung angegeben und nachgewiesen werden. „Hier darf der Steuerzahler kein Risiko eingehen. Wenn das Finanzamt betrügerische Absichten wittert, kann es Geld für bis zu zehn zurückliegende Jahre verlangen, nebst Zinsen und Strafe. Das kann doppelt bis dreifach teuer werden“, kommentiert Steuerexperte Müller von Baczko.

Unterhalt, Entfernungspauschale, Ermäßigungsantrag

Weitere Risiken mit den dazugehörigen Chancen beschreibt steuerberaten.de zudem zu Themen wie der häufig anwendbaren Entfernungspauschale, der Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen und zu individuellen Möglichkeiten für Anträge zur Steuerermäßigung.

An die Unterschrift denken


Wird die Steuererklärung per Internet als vollelektronische Erklärung (Elster) verschickt, sollte das Übertragungsprotokoll aufbewahrt werden. Warum? Gab es aus Versehen einen Übertragungsfehler, flattert unverhofft ein Schätzungsbescheid mit einer Nachzahlungsforderung ins Haus. Den Ärger, das Nachweisproblem und die Kosten bleiben am Steuerzahler hängen.
Bevor die Dokumente ans Finanzamt gehen, sollten sie sorgfältig geprüft werden: „Fehlt die Unterschrift, schicken nette Beamte die Steuererklärung zurück, böse laden Sie zu sich ins Amt ein. Diese Zeit können Sie sich wirklich sparen“, sagt Müller von Baczko.

Weitere Informationen

Die zehn Steuerfallen und wie sie sich am besten umgehen lassen, erklärt steuerberaten.de ausführlich unter:
http://www.steuerberaten.de/tag/steuererklaerung/top-10/

Über steuerberaten.de
Steuerberaten.de ist ein Internet-Portal der steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbH und bietet seit 2008 Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Gemeinschaften zum einen kostenfreie Hilfsmittel rund um das Thema ‚Steuern’. Zum anderen übernehmen erfahrene Experten steuerliche und buchhalterische Berechnungen zu günstigen Konditionen. Die Kosten der jeweiligen Steuerberatung können bereits vorab anonym errechnet werden. Die Registrierung ist kostenfrei, dem Nutzer stehen für seine individuellen Steuerfälle nach Auftragserteilung ein fester Steuerberater sowie ein Servicemitarbeiter zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter: http://www.steuerberaten.de