Darf man Stockbilder als Pressematerial nutzen? – PR-Visuals 3
Es gibt Situationen, da fehlt Zeit, Geld oder Manpower um Pressebilder aus eigener Hand zu produzieren. Auch wenn es auf keinen Fall das Vorgehen erster Wahl sein sollte, darf man dann auch mal zu Stockbildern greifen. Aber wie verhält es sich mit den Nutzungsrechten? Darf man jedes Stockfoto als Pressematerial nutzen und an die Medien weitergeben?
Ich habe die befragt, die das am Besten wissen: die Stockfoto-Portale* selbst:
Unveränderte ISTOCK PHOTO -Fotos darf man den Medien nur zur Verfügung stellen, wenn sie in eine geschlossene Datei eingebunden sind. „Geschlossen“ bedeutet in diesem Fall, dass das Foto nicht ohne Weiteres ausgeschnitten bzw. kopiert und alleinstehend weiterverwendet werden kann. Das ist zum Beispiel in einer PDF (mit Pressetext u.s.w.) oder in einer gedruckten Broschüre der Fall. Bearbeitet man dagegen ein Foto nach dem Kauf auf iStock noch, ist die Weitergabe an Dritte ohne diese Einschränkung erlaubt.
Eine eigene Lizenz für PR-Zwecke gibt´s bei FOTOLIA. Auch hier ist die Weitergabe an die Presse nur im geschlossenen Format möglich. Alternativ lässt man auch Downloadbereiche mit limitiertem Zugang (zum Beispiel passwortgeschützt) zu. In jedem Fall aber müssen der Name des Fotografen und „Fotolia“ genannt werden. Lobend erwähnen kann ich übrigens den Kundenservice: hier gab es die mit Abstand schnellste und ausführlichste Antwort auf meine Anfrage.
Egal, ob bearbeitet oder nicht – bei SHUTTERSTOCK ist die Verwendung als Pressematerial erlaubt, wenn man die erweiterte Lizenz kauft.
PHOTOCASE eignet sich eher weniger. Leider wird keine Lizenz angeboten, mit der die Weitergabe eines Fotos an Dritte gestattet ist.
Auch VEER gestaltet die Weitergabe an Dritte kompliziert. Die Fotos dürfen generell nicht elektronisch geteilt oder zum Download bereitgestellt werden.
Der Brachenriese GETTY IMAGES war leider nicht so einfach zu einem Statement zu bewegen: der E Mail-Support verwies auf eine Hotline. Bei Facebook wurde ich gebeten, den Chat auf der Homepage zu nutzen (leider ist der bei jedem meiner Seitenbesuch inaktiv). Und bei Twitter gab es bisher überhaupt keine Reaktion. Schade.
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* Alle hier verarbeiteten Informationen stützen sich auf die Aussagen des jeweiligen Customer Service. Bitte beachtet deshalb zusätzlich die weitaus detailierteren Ausführungen in den Lizenzbedinungen.
2 Kommentare
Philipp Krüger
Moin frische Fische,
ich habe mich heute auch mal mit diesem Thema auseinandersetzt.
Es ist ja relativ logisch, dass die Bildanbieter vermeiden möchten, dass eine PR-Agentur ein Bild kauft und das zahlreichen Medien zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dass Shutterstock da eine Ausnahme macht, konnte ich kaum glauben. Daher habe ich nochmal dort angerufen und nachgefragt.. Mir wurde gesagt, dass die Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist, auch nicht mit der erweiterten Lizenz. Dazu gäbe es die Premier Lizenz, die wohl recht teuer ist.
Beste Grüße,
Philipp Krüger