Recht für Medienmenschen – mein Montagmorgen auf der Social Media Week
Die Social Media Week ist weltweit (u.a. in Los Angeles, Beirut, Glasgow, Moskau und Sao Paulo) noch bis heute in vollem Gange – und da schon am 1.Tag ziemlich unterschiedliche, spannende Themen auf der Agenda standen, ließen meine Kollegin Juliane und ich es uns nicht nehmen, mal vorbeizuschaun. Das stand am Montag u.a. auf meinem persönlichen Programmzettel:
Vortrag 1: Identitätsklau und Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Social Media
Die drei Veranstaltungen, für die ich mich im Vorfeld registriert hatte, waren bis auf die erste gut besucht – das hatte vielleicht aber auch mit der frühen Startzeit des Vortrags von Ralf-Oliver Graef zu Persönlichkeitsrecht und Social Media zu tun. Andrea Peters von media.net stellte den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz vor und verwies auf den um neun Uhr noch verwaisten ‘Blogger-Tisch’, an dem später dann tatsächlich einige bemützte, hochkonzentriert aussehende Herren Platz nahmen. Warum es überhaupt einen Extra-Tisch für Blogger geben muss, blieb dabei ein Rätsel…also, mir zumindest.;)
Der erste Teil des Vortrags beschäftigte sich mit den rechtlichen Grundlagen im Wort- und Bildrecht. Was manche spannend fanden, erfüllte wahrscheinlich nicht die Erwartungen aller. Ich saß mit gemischten Gefühlen im Publikum: auch wenn ich mir von Anfang an mehr Details zu Persönlichkeitsrechtsveretzungen in Sozialen Netzwerken erhofft hatte, hab ich während dieser ersten Stunde trotzdem viel gelernt. Das lag sicher auch daran, dass Graef viele anschauliche Video– und Bildbeispiele zur aktuellen Rechtslage mitbrachte:
– Wer ein Bild oder einen Text als ‘Satire’ bezeichnet, kann schlecht rechtlich belangt werden
– Eine ‘Person der absoluten Zeitgeschichte’ wie Angela Merkel muss akzeptieren, dass nahezu uneingeschränkt über sie berichtet wird. Ohne ihre eigene Outfit-Wahl wäre das berühmte Dekolleté-Foto ja nie entstanden.
– Manche Werbung erscheint sehr dreist – gerade die Autovermietung Sixt hat sich mit den Kampagnen zu Ulla Schmidts Dienstwagen-Affäre oder zu Oskar Lafontaines Rückzug aus der Regierung im Jahr 1999 aus dem Fenster gelehnt. Aber tat sie das wirklich? Laut Ralf Graef und den entsprechenden Gerichtsurteilen bezog sich die Werbung letztlich auf ein tagesaktuelles Thema, und war somit legitim.
Das deutsche Telemedien-Gesetz und seine Ausnahmen
Im 2. und 3. Teil der Präsentation erklärte Graef das deutsche Telemediengesetz und schlüsselte auf, welche Rechte und Pflichten Access-Provider wie zum Beispiel msn oder T-Online, Host-Provider wie Facebook und Content-Provider (wie beispielsweise Blogs oder Twitter) haben. Er zitierte die im April getroffene juristische Entscheidung im Fall Heise Online, nach dem man als journalistisches Medium nicht dafür hafte, wenn man auf illegalen Content verlinkt: hier zählt die bundesdeutsche Meinungs- und Pressefreiheit. In Kurzform: Access-Provider haften nicht für Inhalte, Host-und Content-Provider haften in Abstufung und müssen schmähende Inhalte (u.a. Kommentare und Verlinkungen) unverzüglich ab Kenntnisnahme enfernen. Ganz wichtig auch: wer sich in der Öffentlichkeit interviewen lässt oder zeigt, der kann sich ggf. nicht gegen eine öffentliche Ausstrahlung wehren. Graef brachte dazu auch ein aussagekräftiges Beispiel:
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Facebook? Twitter? YouTube?
Zu Bild- und Persönlichkeitsrechten auf Twitter nannte der Fachanwalt das prominente Beispiel Guido Westerwelle, dessen Bild und Name unerlaubterweise auf Twitter als authentisch dargestellt wurden. Ilse Aigner kann da ja auch ein Lied von singen. Und ja, Graef sagte auch ein paar (kurze, vage) Sätze zu den Facebook-Privatsphäre-Einstellungen und nannte ein paar Fallbeispiele. Allerdings erst ab Ablauf der regulären Sprechzeit, weswegen ich gedanklich selbst schon halb aus der Tür raus war. Wer sich schon mal mit Facebook und Datenschutz beschäftigt hat, für den gab es auch kaum etwas Neues zu erfahren. Ich wette, ich war nicht die Einzige, die sich ob des Veranstaltungstitels mehr in dieser Richtung erwartet hatte.
A propos Erwartungen: die beiden Veranstaltungen, die nachmittags stattfanden, hielten diesbezüglich auch ein paar Überraschungen bereit…