Wir bloggen über alles, was uns bewegt. Von Fußnoten bis Fußball, von Kant bis Rant.


Auch für Firmen- und Promo-Events werden die GEMA-Gebühren ab 2013 teurer

, 20.04.2012,

Am 02.04. veröffentlichte die GEMA eine neue Tarifstruktur für Tanzveranstaltungen mit oder ohne Livemusik. Für Großraumdiskotheken und hochpreisige Events (von der Gala bis zum Rave) erhöhen sich die Tarife teilweise gravierend.

Auch für uns Agenturen – bzw. unsere Kunden – haben die neuen Tarife Auswirkungen.

In unserem unten aufgeführten Beispiel, einer recht überschaubaren Sommerfete in einem Autohaus, erhöhen sich die Gebühren um immerhin 35% gegenüber der derzeitigen Regelung (von ca. 270,00 EUR auf 360,00 EUR). Sollte die Feier länger als fünf Stunden dauern, würde sich der neue Betrag sogar noch einmal um 50% erhöhen, also von 360,00 EUR auf 540,00 EUR, und wäre somit ziemlich genau doppelt so teuer wie heute.

Je teurer die eingeladenen Acts und je mehr Besucher, desto gravierender wird es. Ihr könnt Euch also ungefähr ausrechnen, welche Wirkungen dieser Deal auf einen Tag der offenen Tür bei einem Energiekonzern hat!  Und ich habe noch nie davon gehört, dass jemand (nur) wegen der aufgeführten Musik zu solche einem Event gegangen ist. Ihr merkt, glücklich bin ich mit der regelung nicht. Und dabei bin ich selber (noch!) als Musikverleger Mitglied in der GEMA.

 

 

Warum ich das System als solches für unlauter halte

Ich bin absolut dafür, dass die Urheber von jedem Event profitieren! Ohne Ihre schöpferische Leistung keine Party, keine Emotion, keine Gänsehaut. Aber bitte mit einer Abrechnung je Gast und nicht entsprechend der (vermeintlichen) Einnahmen der Veranstalter. Wenn der selbe Künstler die selben Songs vor 200 Leuten bei einer Kneipenfete spielt (Eintritt = 4,00 EUR) und einmal vor 200 Leuten bei einer Party im Freibad (Eintritt wegen höherer Kosten für Sound, Personal und Umbauten = 10,00 EUR), dann kann es einfach nicht sein, dass der Eintritt eine Rolle dabei spielt, wie viel am Ende beim Urheber landet. Der höhere Eintritts-Preis resultiert schließlich ausschließlich aus Mehrkosten, die nichts mit dem Urheber(recht) zu tun haben, der Gewinn ist unter Umständen sogar geringer!

Im schlimmsten Falle werden die Mehrkosten bei den aufführenden Bands, DJs und Tontechnikern eingespart. Und das ist kein System, aus dem eine Wertschätzung für kreatives Schaffen hervorgeht. Das ist eher ein ziemlicher Schlag vor den Bug der Kreativwirtschaft; Und das zu Gunsten (im Zweifel bereits vor 70 Jahren verstorbener ) Urheber bzw. deren Erben.

*Falls es jemanden interessiert: Mehr dazu habe ich bereits hier geschrieben.

Die Infografik darf unverändert in Web- und Printageboten kostenfrei genutzt werden. 

Paris, Hauptstadt des Storytelling on the Street

, 18.04.2012,

Sind das noch Flashmobs? Ist das Strassentheater? Oder sind es interaktive Real-Life-Blockbuster? Egal, es ist auf jeden Fall toll, was auf Pariser Strassen gerade passiert.

Nimm Nivea und die Strasse flippt aus

http://www.youtube.com/watch?v=Zx_CvQZ_xIw

Nimm kein TicTac und die Strasse kippt um

http://www.youtube.com/watch?v=Sh30EIkgE4o

Kollegen im Hause Jung von Matt haben mal gesagt, dass sie die Arbeit für die Hamburger Philharmoniker auch als Teil des kreativen Austobens verstehen. Jede Agentur solle sich überlegen, Kultureinrichtungen auch bei geringem Budget und Freundschaftshonoraren zu betreuen, um gleichzeitig mehr Freiheit bei der Arbeit zu erlangen und sich kreativ zu beeinflussen. Wenn man solche Beispiele wie oben sieht, dann wird es vielleicht wirklich Zeit, sich ein Schauspiel-Essemble als festen Partner ins Boot zu holen?

Wenngleich ich mich gerade frage, ob man

1. in Deutschland einen Kunden von dieser Form der schwerlich bis gar nicht messbaren Inszenierung überzeugen kann

2. in Dresden für sowas überhaupt eine “Drehgenehmigung” bekäme  :-)

In Belgien geht´s

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Stockfoto und Social Media: Ziemlich beste Feinde

, 15.03.2012,

Social Media und Stockfotografie vertragen sich ungefähr so gut wie Salami und Nutella auf dem selben Marzipanbrötchen.

Nicht nur, dass die rechtliche Seite völlig unklar ist, wie derzeit im Bezug auf den neuen Dienst pinterest an verschiedenen Stellen diskutiert wird. Auch die Gefahr, dass das eigene Werbegesicht (samt dem drollig guckenden Photoshop-Pudel im Arm) den Betrachter zwei Minuten später für ein gänzlich anderes Produkt anlächelt, ist nicht zu unterschätzen.

Social Web: Sei Du selbst und/oder liefer geil ab

Im Social Web gibt es zwei erfolgreiche Marschrouten: Authentizität oder Originalität. Im besten Fall kommen natürlich beide Dinge zusammen, aber im deutschen Mittelstand ist das ziemlich selten. Ungefähr so selten wie weiter oben genannte Essgewohnheiten würde ich mal tippen!

Stockfotos aber sind weder originell (Originalität = „auf schöpferischen Einfällen, eigenständigen Gedanken beruhende Besonderheit“ oder kurz „awesome“*) noch authentisch, es sei denn das Stockmodel ist ausgerechnet Angestellte/r des eigenes Unternehmen! Was vorkommen soll, da Stockfotomodels jetzt nicht gerade das selbe verdienen wie Heidi Klum. Trotzdem gilt auch hier: Das ist eher so selten wie ihr wisst schon!

Stockfotos und Social Media sind keine guten Freunde und darum gilt entweder:

Seid originell:

Spart nicht am falschen Ende sondern sucht Euch gute Fotografen, Comiczeichner oder Cartoonisten.Die sind nicht teuer, die liefern immer das passgenaue Bild und die räumen Euch wesentlich leichter alle Rechte ein als 100 Seiten lange AGB. Auch wenn manche Fotografen sich da immer noch schwer tun, aber das findet ihr raus. Das sind die, auf deren Website keinerlei Social Media Link zu finden ist!

Oder seid authentisch:

Egal ob Instagram by iPhone Cam oder digitale Spiegelreflex für 150,00 Euro: Die Leute wollen lieber Euch sehen als ein amerikanisches Klischee. (Nur mal am Rande: Wenn ich noch einmal diese halbnackte Football-Schiedsrichterin sehen muss, wenn es um Fußball geht, dann muss ich irgendwas kaputt machen)

 

*zu Deutsch etwa: Hammerhart, Abgefahren, geile Scheiße

 

 

RA Kelz über die Möglichkeit, die Sächsische Staatskanzlei wegen Geschäftsschädigung zu verklagen

, 09.03.2012,

Am vergangenen Freitag hat die Sächsische Staatskanzlei eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie reichlich pathetisch vor der Facebook Chronik warnt und dabei der Interpretation von Fakten sehr viel Spielraum schenkt. Unter anderem wird dort kolportiert, das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten Timeline wären  praktisch unmöglich. Dabei ist das Löschen einzelner Statusmeldungen oder Inhalte  so einfach wie noch nie. Ein Klick genügt. Man muss nicht einmal danach suchen – das Bearbeiten und Löschen wird neben jedem Beitrag angeboten. Im Gegensatz zur Dialogplattform des Freistaats übrigens, bei der in den FAQ (und zwar nur dort) der Hinweis zu finden ist, dass das Löschen von Kommentaren nicht möglich sei.

Nachdem ich mich ein wenig geärgert und fremd geschämt habe, kam mir die Frage, ob dergleichen nicht sogar geschäftsschädigend ist. Sicher nicht für Facebook selbst (vergleiche -> Deutsches Sprichwort mit Eiche und sich dran reibender Sau). Aber es gibt ja die eine oder andere Agentur, die sich vor allem auf regional agierende Klein- und Mittelständler spezialisiert hat und jeder Social Media Berater kennt das Argument potentieller Kunden, man fürchte zu sehr um sein seriöse Image….

Kurzzeitig überlegte ich – zugegeben etwas später des Abends – ob man nicht Klage einreichen sollte. Aber eine solche Klage wäre eindeutig eher PR getrieben (“Agentur verklagt Staatskanzlei”) als durch reell verursachten Schaden und: Nur zu PR-Zwecken klagt man nicht!!! Trotzdem habe ich den Rechtsanwalt Bernhard “Gerichtsaal” Kelz mal wieder mit ein paar Fragen malträtiert. Herausgekommen ist eine ziemlich ausführliche aber auch hochinteressante Ausführung, mit deren Veröffentlichung wie lieber bis zum Wochenende gewartet haben :-)

Bernhard, gleich zu Beginn: Kann man die Staatskanzlei überhaupt verklagen? Kennst Du Beispiele, wo privatwirtschaftliche Unternehmen Klage gegen die Landesregierung erhoben haben?

Natürlich kann auch der Freistaat Sachsen, der durch die Landesregierung vertreten wird bei Rechtsverstößen verklagt werden. Das gilt insbesondere auch für die staatliche Informationstätigkeit. So beschäftigten ähnlich gelagerte Fälle bereits in den 80er Jahren das Bundesverfassungsgericht.

Da der sog. „Glykolwein-Fall“ und der „Jugendsekten-Fall“ bereits im ersten Semester Staats- und Verfassungsrecht zum Standard gehören, bin ich über die Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei durchaus erstaunt und verwundert.

Bereits die Frage ob und in welchem Umfang der Staat Warnungen, Empfehlungen oder Hinweise erteilen darf ist umstritten, zumal es dafür kaum spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen gibt, obwohl solche Warnungen, Empfehlungen und Hinweise zum Teil gravierende Auswirkungen für die Betroffenen haben können und in weiten Teilen zumindest mittelbare Grundrechtseingriffe darstellen können. Im Einzelfall kann das natürlich auch Amtshaftungs- und Folgenbeseitigungsansprüche gegen ein Bundesland oder den Bund zur Folge haben.

So haben sich im „Glykolwein-Fall“ betroffene Winzer und Abfüller auf einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen. Zwar entschied das Bundesverfassungsgericht damals zu Gunsten der Bundesrepublik, erntete dafür aber – aus meiner Sicht zu Recht – sehr viel Kritik in der Rechtswissenschaft.

Wie so häufig sind die rechtlichen Fragen im Detail natürlich komplexer als ich hier darstellen kann. Gerade aus diesem Grund bin ich jedoch verwundert, dass sich die Staatskanzlei scheinbar leichtfertig Mitteilung hinreißen ließ wie:

„Das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten „Timeline“ ist praktisch unmöglich.“

„Die ‘Lebenschronik’ verwendet Daten zur Erstellung eines Tagebuches, unabhängig davon, ob ein Nutzer das möchte oder nicht.“

Dies gilt umso mehr, als am Ende des Tages bzw. der rechtlichen Würdigung immer eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den verletzten Rechten der betroffenen Unternehmen vorzunehmen ist. Bedenkt man, dass die zitierten Behauptungen der Sächsischen Staatskanzlei unzutreffend sind, kann man schwerlich behaupten, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die Rechte der betroffenen Unternehmen überwiegt, denn letztendlich besteht an falschen Informationen auch kein öffentliches Interesse.

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Faultürme fürs Stadtmarketing? Klar, wenn Ostern Dein USP ist :-)

, 28.02.2012,

Auf der A4 fährt man seit dem vergangenen Jahr in Dresden an zwei riesig großen Betoneiern vorbei. Es sind die Faultürme der Kläranlage Kaditz. Was es mit den Türmen auf sich hat, erklärt Euch Frank in seinem Blog.

Kalt sind sie, die zwei Betoneier. Kalt und ziemlich hässlich. Vielleicht, so dachten wir uns, könnte ja die nur knapp 60km weit entfernt liegende Osterstadt Bautzen für ein wenig architektonische Kosmetik sorgen, um gleichzeitig sein wichtigstes Alleinstellungsmerkmal (= unique selling propositionUSP) in Stellung zu bringen. Auch wenn Bautzens Altstadt wunderschön ist – das ist in Weimar und Nürnberg und Quedlinburg nicht anders. Auch Stasi-Gedenkstätten gibt es mehr als eine. Aber die Osterbräuche Bautzens, die sind wirklich einmalig. Das Osterreiten und vor allem die kunstvollen Ostereier: Für die alten sorbischen Bräuche ist die Stadt in der Oberlausitz in der ganzen Welt berühmt.

Leider – das müssen wir gestehen – dürfte eine solche Umgestaltung verdammt teuer werden. Teurer jedenfalls als diese Variante für die kreative Nutzung vorhandener Flächen:

Aber vielleicht kann man ja wenigstens über eine Video-Installation vor Ostern nachdenken, auch wenn ich wette, dass die Autobahnpolizei nicht wirklich begeistern sein würde :-)

Hinweise:

Dieser Beitrag steht in der Rubrik Humor. Die Bilder der Faultürme haben wir uns bei der Stadtentwässerung und der DNN entliehen in der Hoffnung, ihnen gefällt die kleine Spielerei! Das Dönerbild kommt vom WA-Shop, ist aber auch an diversen anderen Stellen zu finden.

Unternehmenseinträge auf Wikipedia: Fragen an den Journalisten und Wikipedia-Autoren Markus Henkel

, 21.02.2012,

Image hin, Suchmaschinenmarketing her: Am Ende treibt die meisten Unternehmern vor allem Eitelkeit bei dem Wunsch, in der Wikipedia gelistet zu sein. Auch wenn Langlebigkeit (nicht nur) bei Technologie-Unternehmen mittlerweile eher selten geworden ist: Der Wille, etwas Bleibendes zu schaffen und in Erinnerung zu bleiben, ist nach wie vor eine starke Motivation für fast jeden Gründer. Und was ist in der heutigen Zeit eine deutlichere Hinterlassenschaft für die Nachwelt als ein Eintrag in der weltgrößten Enzyklopädie WIkipedia, auch wenn man nicht damit rechnen sollte, dass der Beitrag genauso oft gelesen wird, wie der über General Motors (1,6 Mio Leser jährlich) oder Wal-mart (1,4 Mio Leser jährlich).

Aber so einfach ist das leider nicht.

Die Relevanzkriterien

Wikipedia macht klare Ansagen, welche Unternehmnseinträge relevant sind und welche nicht. Abgesehen von bestimmten Branchen (z.B. Brauereien, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser oder Messen), für die gesonderte Anforderungen genannt werden, gibt es eine Auflistung eindeutiger Kritieren:

Unternehmen müssen.

  • mindestens 1000 Vollzeitmitarbeiter haben oder
  • einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro vorweisen oder
  • mindestens 20 Betriebsstätten im Sinne von Art. 5 OECD-MA DBA besitzen (damit sind eigene Zweigniederlassungen, Produktionsstandorte, Filialen, Ladengeschäfte eingeschlossen, nicht jedoch unabhängige Handelsvertreter oder Vertriebspartner), und dabei mindestens zwei der drei in § 267 Absatz 2 HGB bezeichneten Merkmale überschreiten, oder
  • an einer deutschen Börse im regulierten Markt oder in einem gleichwertigen Börsensegment in anderen Staaten gehandelt werden

Bis dahin ist es für jeden absolut eindeutig und nachprüfbar, ob ein Unternehmen bei Wikipedia gelistet werden darf oder nicht.

Ausnahmen, Tipps und  Regeln – Fragen an Markus Henkel

Unternehmen können aber auch gelistet werden, wenn sie

  • bei einer relevanten Produktgruppe oder Dienstleistung eine marktbeherrschende Stellung oder innovative Vorreiterrolle haben. Hier ist eine unabhängige Quelle erforderlich und es wird entsprechend kritisch. Was ist eine relevante Produktgruppe? Und was wird als unabhängige Quelle akzeptiert.

Hierzu habe ich den Wikipedia-Autoren und Journalisten Markus Henkel befragt:

Kannst Du dazu Beispiele nennen, wo Marktführerschaft oder innovative Vorreiterrolle nachweisbar waren/sind und durch wen?

Was Wikipedia genau damit meint, wissen die werten Herren wahrscheinlich selbst nicht. Tatsächlich ist das ja grundsätzlich eher bei den kleinen Unternehmen der Fall. Sie werden dann wegen ihrer Innovation und des kleinen Budgets von den Großen geschluckt. Danach herrscht meines Erachtens automatisch die erwähnte Marktführerschaft. Einen entsprechenden Fall würde ich mit dem “Etherpad” beschreiben. Das Tool wurde 2008 veröffentlicht und hatte einen innovativen Status. Dann kaufte Google das Unternehmen, stellte die Entwickler kurzer Hand bei sich ein und präsentierte 2009 Google Wave. Warum allerdings diese Verknüpfung wenig Beachtung bei der Wikipedia-Gemeinschaft erhält ist mir schleierhaft – lediglich die Übernahme wird erwähnt.

Wenn man sich auf die Marktführerschaft in einem relevanten Bereich berufen kann, was empfiehlst Du: Ist es besser, zunächst einen erfahrenen Wikipedianer anzusprechen oder ist es besser, wenn man sich selber um den Eintrag bemüht? Und wenn ersteres: Wie findet man diesen? Wie spricht man sie an, ohne zu nerven? Sind das die Aufgaben der PR-Abteilung und der Agentur?

Will man einen eigenen Eintrag, lernt man das Drumherum am besten selbst. Die Transparenz der Enzyklopädie ist ja keine Hexerei. Ich selbst habe mich da auch mit einigen Einträgen hineingefuchst. Einfache HTML-Kenntnisse reichen bereits aus und die fehlenden schaut sich der Autor von anderen Einträgen ab. Mit ein wenig Übung steht der erste Text bereits nach wenigen Stunden, die ersten Kommentare und Text-Anmerkungen allerdings auch.

Zu Anfang wird hauptsächlich an einer sachlichen Formulierung gefeilt. Agenturen würde ich aus genau diesem Grund nicht engagieren. PR-Agenturen, die in jedem Eintrag einen Mehrwert des Produkts sehen, schreiben auch so. Die Kontrolleure der Wikipedia wissen das und erkennen solche Texte fast immer – bei einigen sorgen dann Kommentare der Leser dafür, dass erneut kontrolliert wird. Agenturen zu finden wird nicht allzu schwer sein. Viele prostituieren sich meist schon für weniger. Eine gute Agentur zu finden, die ehrlich an die Sache geht, ist meist ein unmögliches Unterfangen – auch weil der Kunde König ist. Aber dahingehend lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Wenn ich Unternehmen und Organisationen in die Wiki bringen soll, sind zuvor lange Gespräche sinnvoll. Die Job-Absage ist hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen keine Seltenheit. Der Autor soll ja auch dazu beitragen, Information bereitzustellen. Darf er das nicht, liest sich der Artikel auch so. Die Quittung: die Löschung des Artikels.


Wenn man die Kriterien erfüllt: Was gehört unbedingt in einen Beitrag und was auf keinen Fall? Wie viele Bilder sind üblich? Sollten Sponsoring-Maßnahmen erwähnt werden oder eher nicht?

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Achtung, Achtung! Hier spricht die Pixelpolizei! – PR-Visuals 2 (Hinweise für die reibungslose Foto-Übergabe)

, 09.02.2012,

pixelpolizei
So, jetzt festhalten! Heute geht’s knallhart zur Sache!
Nachdem ich vor ein paar Wochen die schwer messbaren „Softskills“ guter Pressebilder beschrieben habe, findet ihr hier heute Parameter, die man ganz eindeutig bewerten kann.

Es geht also um die Hard Facts. Es geht darum, den Weg eurer Visuals in die Redaktionen dieser Republik so problemlos wie möglich zu gestalten. Es geht darum, gleichzeitig die Veröffentlichungschancen zu erhöhen. Und es geht um einen effizienten Workflow.

Da wir uns hier mit gänzlich unpoetische Tatsachen beschäftigen, jetzt ohne weiteres Vorgeplänkel oder blumige, weitreichendere Umschreibungen mit unwichtigen Zwischenschritten einfach gleich und direkt zur Sache!

 

8 Tipps für die Übergabe von PR- Visuals an Redaktionen

1.  Fotos mit der Bezeichnung „foto1.jpg“ oder „DSC_4637383939202384093030.jpg“ landen schnell irgendwo im Festplatten-Nirvana. Eindeutig gekennzeichnete Dateien (frischefische_infografik_fb-nutzung.jpg) dagegen, findet der Empfänger mit Sicherheit zehn Mal schneller wieder. Ganz nebenbei schafft man so auch eine Ordnung für die eigene Datenablage.

2.  Generell gilt für den Versand im Netz:
– Dateinamen immer ausschließlich in Kleinbuchstaben schreiben (auch am Wortanfang)
– Umlaute oder „ß“ vermeiden
– Keine Sonderzeichen außer Unterstrich (_), Bindestrich (-) oder Punkt (.) verwenden
– Möglichst keine Namensromane schreiben, maximal 40 Zeichen sollten genügen

3.  Vor der Freigabe eines Bildes sollte  sichergestellt sein, dass man alle erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung besitzt. Darunter fallen beispielsweise auch, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu beachten oder ggf. die Namensnennung des Fotografen/Urhebers der Grafik.

4.  Alle Infos zu Rechten, Urheber und Bildinhalt hinterlegt man am Besten als Metatext im IPTC-Standard. So sind alle wichtigen Angaben direkt in der Bilddatei verankert.

5.  In der Theorie wählt man für Bilder, die in gedruckter Form verwendet werden, das Dateiformat .tif, Web-Grafiken speichert man meistens als .jpg. Praktisch hat sich allerdings für mich gezeigt, dass Redaktionen .jpg-Files in unserem Pressebereich bevorzugen, da sie wesentlich weniger Speicherplatz benötigen.

6.  Trotzdem ist auch bei der Weitergabe von.jpg-Dateien druckfähige Auflösung Pflicht (300dpi) – es sei denn, man verwendet die Datei ausschließlich im Netz. Egal wie hoch aufgelöst man die Dateien zur Verfügung stellt, beim Speichern die höchste Qualitätsstufe in den Bildoptionen zu wählen, kann nie schaden.

7.  Um die Chance einer Veröffentlichung zu erhöhen, ist es ratsam auch die Arbeit der Layouter so einfach wie möglich zu gestalten. Übergibt man Visuals in verschiedenen Formaten (Hoch- und Querformat) und/oder mit ausreichend Platz zum Beschnitt am Bildrand, können sie besser ins bestehende Layout eingepasst werden.

8.  Das A und O ist allerdings, dass PR-Bilder für den Redakteur schnell und intuitiv zu finden sind. Ein strategisch gut platzierter Pressebereich auf der eigenen Homepage und Direktlinks beim Verteilen der Pressemeldungen helfen dabei.

Twitter-Hashtags: Das verkannte Crowdsourcing-Instrument

, 01.02.2012,

Vor genau einem Jahr habe ich hier im Blog einige Gedanken und Erklärungen zum Twitter-Hashtag verfasst und mich dabei auch über die sinnfreie Nutzung vieler Leute “beschwert”. Tatsächlich habe ich das Gefühl, dass mittlerweile sehr viel sorgfältiger damit umgegangen wird. Das kann aber auch daran liegen, dass ich weniger Neulingen folge…

Die Kollegin Marie-Christine Schindler hat jedenfalls gerade eine Umfrage gestartet, deren Ergebnisse den Eindruck der durchdachteren Nutzung stützen, aber auch gleichzeitig eine sehr private Nutzung aufzeigen. Viele vernachlässigen offenbar das Monitoring immer noch. Sie geben zwar an, dass sie ihre Tweets in einem bestimmten Stream (#TVSENDUNG oder #EVENT) pushen wollen, verbinden das aber nicht mit dem Begriff “Monitoring”. Der Hashtag ist vor allem ein Instrument der kurzfristigen Kommunikation: Im Grunde eine SMS  “to whom it may concern”.

Dabei ist er Twitter-Hashtag derzeit vielleicht das wichtigste Crowdsourcing-Instrument, ohne dass uns das bewusst ist.

Twitter hat bekanntlich viel mehr Nutzer als Foursquare und daher im Grunde das viel größere geodatenbasierte Potential als reine Check-In Communitys. Tweets mit automatisiert übergebener Ortsangabe und bestimmten Hashtags könnte extrem schnell Datenbanken mit geobasierten Infos füllen (Wetter, Blitzer, Staus, zu vermietende Grundstücke).

Weitere Dinge sind denkbar! Mit Couchfunk ist zum Beispiel gerade ein App-Start-up an den Markt gegangen, welches (noch!) nicht viel anderes tut, als Kurznachrichten zu TV-Inhalten anhand von Hashtags zu aggregieren. Vor Kurzem habe ich mit den Machern einige Ideen ausgetauscht, wie man durch Hashtag-Erweiterungen ein excellentes Crowdsourcing betreiben könnte beim Aufbau von Info-Datenbanken (“Orte in Filmen”, “Filmzitate”, “Archiv zu TV Nachrichten  mit lokalem Bezug”).

A propos lokal: Mit ist weiterhin keine Lokalredaktion bekannt, die eine Twitwall in den Redaktionsräumen nutzt, um lokale Tweets (zB #Dresden) zu monitoren, um so News und Meinungen zu monitoren und ggf. zu archivieren. Ihr? Wer jetzt darüber nachdenkt: Zum Thema Stream-Darstellung habe ich hier schon mal eine Übersicht über Social Media Walls verfasst.

 

 

 

 

German Angst vor Facebook-Chronik und eine kleine Layout-Chronologie

, 26.01.2012,

Die Berichterstattung über die Einführung der neuen Facebook Timeline “Chonik” zeigt einiges über die deutsche Medienlandschaft. Fast alle betonen den Umstand, dass alle Nutzer nun umstellen müssen (die Rede ist von “Chronikpflicht” und “Zwang“) und tun so, als wäre es das selbstverständlichste der Welt, dass man sich Benutzerführung, Funktionen und Layout von Online-Angeboten selber auswählen kann.

Das kann ich aber so gut wie nie! Nicht bei Twitter, nicht bei Ebay, nicht bei Googlemail, dem Kicker oder meiner Bank. Myspace? Reden wir nicht drüber….

German Angst nennt man im angelsächsischen Sprachraum die „typisch deutsche Zögerlichkeit” und damit ist auch die Angewohnheit gemeint, neuen Dingen möglichst aus dem Weg zu gehen. Wir waren so ungefähr die letzte Nation, die Facebook für sich entdeckt hat und jetzt soll es bitte auch so bleiben, wie es ist.

Medien versus “Datenkrake”

Und so kolportieren die Medien den Untergang des Datenschutzes und verschweigen (aus Unwissenheit oder bewusst?), dass die Nutzer es weiterhin absolut und vollkommen selber in der Hand haben, was auf ihrer Wall gepostet wird und was nicht. Und – das wird sogar einfacher – wer was sehen darf. Man muss Anwendungen weiterhin zustimmen und kann sie wieder deaktivieren.

Nutzer versus “alles neu”

Die Nutzer selber wehren sich gar nicht so sehr gegen die vermeintliche Datenkrake. Sie haben Facebook halt auch viel besser verstanden als gewisse Redakteure und sehen auch keinen Wettbewerber um Werbeetats.

Dafür aber hassen sie seit jeher jede Layoutveränderung.

Eine Layout-Chronologie

Darum hat Steffi mal für Euch einen kleinen Trip in die Geschichte des Facebook-Layouts übersetzt

***Facebook 1.0 – 2005

Die guten alten Zeiten. Das wunderschöne Original-Layout von Facebook datiert auf das Jahr 2005. Es war erfrischend, blau, einfach und unschuldig. Und es umwehte der Geist des Intimen, Geheimen.
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Gastbeitrag: RA Bernhard Kelz über Backups sozialer Netzwerke

, 20.01.2012,

Sebastian hat mich neulich darauf angesprochen, ob Unternehmen Daten aus sozialen Netzwerken, z.B. Tweets, Beiträge auf der FanPage etc. sichern müssen / sollen / dürfen? Eine spannende Frage, die man im ersten Reflex sarkastisch lächelnd mit der Phrase „Es wäre sicherlich keine schlechte Idee“, beantworten möchte. Diese Antwort ist zwar nicht grundlegend falsch, aber im Detail ähnlich komplex wie die Gleichung E=mc2.

Gibt es eine (gesetzliche) Pflicht zur Datensicherung?

Bedenkt man die Unmengen an Daten, die tagtäglich produziert werden und welchen Wert zumindest ein Teil dieser Daten für Unternehmen hat, ist die Frage ob man Daten sichern SOLLTE, nach meiner ganz subjektiven Meinung rein rhetorisch.

Daneben stellt sich jedoch die Frage, ob es neben dem ureigenen Interesse an der Datensicherung auch eine gesetzliche Pflicht zur Datensicherung gibt. Um die Antwort vorweg zu nehmen: Ja!
In diversen Gesetzen, so z.B.

• dem Handelsrecht
• dem Aktienrecht
• speziell geschaffenen Verwaltungsvorschriften GDPdU, GoBS

findet sich die Pflicht, bestimmte Daten, insbesondere buchhaltungsrelevante Daten nach ganz bestimmten Kriterien zu sichern.

Besonderer Beachtung bedarf dabei der weitreichende §91 Abs. 2 AktG. Diese Vorschrift enthält zwar keine ausdrückliche Pflicht zur Sicherung von Daten oder gar Daten aus sozialen Netzwerken, verpflichtet den Vorstand aber alle Maßnahmen zu treffen, um

den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen zu erkennen.

Das beinhaltet AUCH die Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung und umfasst im Gegensatz zu HGB, GDPdU und GoBS nicht nur buchhaltungsrelevante Daten, sondern alle unternehmenskritischen Daten.

Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass die wesentlichen Pflichten, die sich aus dieser Vorschrift ergeben nach dem Willen des Gesetzgebers nicht allein den Vorstand von Aktiengesellschaften treffen, sondern auch die Geschäftsführung anderer Rechtsformen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Daneben kann sich die Pflicht zur Datensicherung auch aus privatrechtlichen Verträgen, so z.B. Webhosting Verträgen ergeben.

Ergibt sich daraus die (gesetzliche) Pflicht zur Datensicherung in sozialen Netzwerken?

Wie so häufig lautet die Antwort: „Es kommt darauf an“. Konkret darauf wie und in welchem Umfang soziale Netzwerke im Unternehmen genutzt werden und welche Daten dort generiert bzw. vorgehalten werden.
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