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Ambush2.0 – Real Time Content Marketing im Second Screen

, 28.02.2013,

Der Begriff des „Real Time Marketing“ erobert derzeit die Marketing-Abteilungen von zwei Seiten.

Zum Einen im Hinblick auf den technischen Prozess des „Real Time Advertising„, also Auktionen um Werbebanner auf Websites, die in wenigen Millisekunden erfolgen. Darum soll es heute und hier nicht gehen.

Zum Anderen steht aktuell das Thema „Real Time Content Marketing„, also Reaktionen auf aktuelle Ereignisse in Social Media im Fokus. Dabei genügt es nicht, einfach nur aktuelle Themen zu kommentieren oder zu streifen, man muss eigene Duftmarken setzen. „Commenting on the Zeitgeist Isn’t Enough to Be Relevant“ stellt Ian Schafer treffend fest.  Als beim letzten Super Bowl der Strom ausfiel, verbreitete Keksproduzent Oreo über Twitter einen Webflyer mit dem Slogan „You can still dunk in the dark“. Der Tweet wurde 15.000 Mal retweetet, der Facebookbeitrag über 20.000 Mal geliked und die Fanzahl bei Instagram erhöhte sich von 2.000 auf 36.000. Ein ausgezeichnetes Ergebnis für einen am Ende überschaubaren Aufwand (Idee, Gestaltung, Tweet).

Bildschirmfoto 2013-02-28 um 12.08.14

 

Real Time Content Guerilla Marketing 

Solche Aktionen lassen sich nur bedingt planen, zeigen aber, welche Chancen (und Herausforderungen) „Echtzeit“-Kommunikation für Unternehmen darstellt. Interessant ist das Ganze auch aus rechtlicher Sicht, denn mit zunehmender Bedeutung des „Second Screen“-Phänomens öffnen sich auch ganz neue Möglichkeiten des Guerilla Marketings.

Beispiel Medienpartnerschaft 

Biersorte K präsentiert die erfolgreiche Krimireihe T im Fernsehen. K bezahlt dafür einen nicht unwesentlichen Betrag, um die Fernsehzuschauer zu erreichen. K wird kurz vor und kurz nach dem Krimi eingeblendet. Der Kontakt ist kurz und nicht besonders emotional. Nun könnte Biersorte W auf die Idee kommen, sich unter dem Hashtag #T in die Gespräche zum Krimi einzumischen oder mit einem „Sponsored Tweet“ im entsprechenden Feed genannt werden. Ist der Hashtag #T markenrechtlich geschützt?

Beispiel Werbebande 

Vor Kurzem (ich glaube beim Länderspiel gegen Frankreich) buchte eine deutsche Onlinedruckerei Werbeflächen im Stadion. Interessanterweise wurde nicht der klassische Image-Ansatz gewählt, sondern via Lauftext auf der LED-Anzeige für ein Aktionsangebot geworben. Im entsprechenden Twitterfeed, der sehr rege genutzt wurde (sekündlich neue Tweets), fand ich die Druckerei dagegen nicht wieder, obwohl ich nicht der einzige wahr, der sich via Tweet zum Angebot geäußert hatte. Wettbewerber haben hier eine riesige Chance verpasst, das Angebot zum Beispiel um einen Euro zu unterbieten und mit Direktlink zum Webshop eine bessere Conversion zu erzielen, als das über Werbebanden im Stadion möglich ist. Und war bzw. ist der Hashtag #FRAGER (France VS Germany) geschützt für die offiziellen Sponsoren der UEFA?

Wie ist das bei Euch im Unternehmen? Seid Ihr gewappnet, um auf aktuelle Dinge einzugehen? Habt Ihr ein Freigabesystem, was dieses erlaubt? Habt Ihr Euren Anwalt im Skype-Chat? 

 

Weiterführende Links/ Verwendete Quellen:

Forbes: The Oreo Slam Dunk

tbgdigital über Real time consumer engagement mit der Twitter API

Real TIme Advertising Community auf Google+

Ian Schafer über Real-Time Marketing



Über Sebastian

Sebastian ist Creative Director und kommt ursprünglich aus der Musikbranche, wo er sich sehr früh der Arbeit mit social networks gewidmet hat. Bevor er zu den Frischen Fischen stieß, hat der studierte Betriebswirt fünf Jahre für die Mobile Marketing Agentur Goyya Kampagnen konzipiert und betreut. Sebastian ist passionierter Kinder- und Jugendfußballtrainer.


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